Detailkonzept: Grundgesetzänderung
7 elementare BESTsystem Grundprinzipien:
• BESTsystem: Bedingtes Einkommen für Selbstbestimmung und Teilhabe
• Selbstbestimmung und Teilhabe: Das BESTsystem verankert Würde und Gleichheit sowie Gesellschaftliche-Teilhabe als ganzheitlich lebenslanges Grundrecht auf Selbstbestimmte-Lebensführung in der BESTdemokratie
• BESTdemokratie: Basisdemokratische BESTräte als deliberative Bürgergremien stärken die junge Demokratieform von der Basis her und ermöglichen die resiliente BESTgemeinschaft
• BESTgemeinschaft - Systemische Fairness: Durch identische einfache transparente Regeln gelten für alle BESTbürger gleiche faire systemische Startbedingungen – “alles” ist für “alle” möglich
• Recht auf angemessenen Wohnraum: BESTwohnen sowie BESTbau generieren 5,6 Millionen Wohneinheiten und ermöglicht prinzipiell Wohneigentum für jeden BESTbürger - kodifiziert als UN-Menschenrecht im Grundgesetz
• 2.250€ BESTbudget monatlich: Beseitigt existenzielle Ängste sowie soziale Unsicherheit und umfasst das Bedingte Einkommen (BE 1.600€), das ausschließlich deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren erhalten, sowie die vier universellen Komponenten BESTgesundheit, BESTmobil, BESTbildung und BESTkultur (Gesamtwert 650€), die auch Minderjährige von Geburt an und berechtigte Nicht-Deutsche bekommen
• 22.500€ als Staatsgeschenk zum 18. Geburtstag: 18.000€ auf BESTcard für Aus- und Weiterbildung sowie wirkungsorientierte Zukunftsinvestitionen als Startgeschenk +4.500€ zur individuellen freien Verfügung
7 BESTsystem Effekte:
• Existenzielle Unabhängigkeit von der Geburt bis zum Tod
• Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe
• Echte Chancengleichheit wird geschaffen
• Arbeit wird ermöglicht statt erzwungen
• Lebenslange Mobilität, Bildung und Kultur
• Innovationen und Kreativpotenziale werden freigesetzt
• Deutschland wird zukunftsfähig – Made in Germany lebt!
Grundrechts-Trias
“Würde und Gleichheit sowie Gesellschaftliche-Teilhabe als ganzheitlich lebenslanges Grundrecht auf eine Selbstbestimmte-Lebensführung”
Verfassungsrechtliche Verankerung - Art. 1 und 3 GG:
• Würde - Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar
• Gleichheit - Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
• Gesellschaftliche-Teilhabe - Sozialstaatsprinzip Art. 20 Abs. 1 GG
Systemische Verknüpfung
1. Würde als Fundament:
• Beendet Existenzangst durch 1.600€ BE
• Befreiung von Stigmatisierung durch universelles BESTbudget
• Selbstbestimmte Lebensführung statt staatlicher Bevormundung
Das Bedingte Einkommen BE beseitigt existenzielle Ängste sowie soziale Unsicherheit und ermöglicht selbstbestimmte Entscheidungen statt Behördenwillkür!
2. Gleichheit als Struktur:
• Identische Regeln für alle - keine Privilegien, keine Benachteiligungen
• Gleiche Startbedingungen durch BESTbudget für jeden
• Chancengleichheit von der Geburt bis zum Tod
Systemische Fairness erlaubt “alles” ist möglich für “alle” vom Kellner bis zum Sternekoch erhält jeder dasselbe BESTbudget!
3. Gesellschaftliche-Teilhabe als Ziel:
• BE gewährt durch Existenzsicherung die Grundvoraussetzungung
• BESTgesundheit ermöglicht die aktive Teilnahme
• BESTmobil, BESTbildung und BESTkultur konkretisieren die Teilhabemöglichkeiten
• Demokratische Mitgestaltung durch BESTräte
• Lebenslange Partizipation in allen Gesellschaftsbereichen
BESTbudget macht gewünschte Teilhabe tatsächliche zur praktischen Realität statt zu einem inhaltslosen Versprechen!
Grundgesetz-Erweiterung: Art. 13 GG
Recht auf angemessenen Wohnraum - Verfassungsrechtliche Notwendigkeit und Begründung
Völkerrechtliche Verpflichtung:
• Art. 11 UN-Sozialpakt (1966) - von Deutschland 1973 ratifiziert - völkerrechtlich verbindlich
• Angemessener Lebensstandard einschließlich Wohnung ist bereits geltendes Völkerrecht
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 25 - Recht auf Wohnung
• Europäische Sozialcharta Art. 31 - Recht auf Wohnung
Bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung:
• BVerfGE 125, 175 - Verbindung zwischen Menschenwürde und Wohnungsversorgung
• BVerfGE 137, 34 - Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
• BVerfGE 147, 253 - Obdachlosigkeit als Verletzung der Menschenwürde
Neuer Artikel 13 GG
Systematische Grundgesetz-Integration
“Jeder hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Die Verwirklichung dieses Rechts wird durch Gesetz geregelt.”
Systematische Einordnung:
• Ergänzt Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) um materielle Grundlage
• Konkretisiert Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) durch praktische Umsetzung
• Vervollständigt Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) um räumliche Dimension
BESTsystem als verfassungskonforme Umsetzung
BESTwohnen wird zur verfassungsrechtlichen Pflicht:
• 5,6 Millionen neue Wohneinheiten - Erfüllung der Gewährleistungspflicht
• Genossenschaftsmodelle mit dauerhafter Preisbindung - nachhaltige Umsetzung
• BE als Kreditsicherheit - praktische Verwirklichung des Wohnrechts
• 934€ monatliche Belastung für 75m² - angemessener und bezahlbarer Wohnraum
Von der Grundrechts-Trias zum vollständigen Fundament
Die vier Säulen substantieller Grundrechte:
• Würde - existenzielle Basis durch BE
• Gleichheit - systemische Fairness für alle
• Gesellschaftliche-Teilhabe - BESTbudget-Komponenten
• Wohnen - materielle Grundlage für alle anderen Rechte
Ohne angemessenen Wohnraum bleiben Würde, Gleichheit und Teilhabe abstrakt - das Wohnrecht vollendet die praktische Umsetzbarkeit aller Grundrechte.
Verfassungsrechtlich Formulierung
Verfassungskonformität:
• Schließt nahtlos an Art. 1-3 GG an - keine Verfassungsänderung nötig
• Konkretisiert bestehende Grundrechte durch praktische Umsetzung
• Erfüllt Sozialstaatsgebot des Art. 20 GG in perfekter Weise
Völkerrechtliche Anschlussfähigkeit:
• Art. 11 UN-Sozialpakt - Recht auf angemessenen Lebensstandard
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 22-27
• Europäische Sozialcharta - soziale Grundrechte
Systemische Überlegenheit
Von formalen zu substantiellen Grundrechten
Bisheriges System:
“Du hast das Recht auf…” - aber ohne Mittel zur Realisierung
BESTsystem:
“Du hast das Recht und die Mittel zur…” - konkrete Umsetzbarkeit
Ganzheitlich lebenslang:
• Nicht zeitlich begrenzt wie Sozialhilfe
• Nicht statusabhängig wie Rente
• Nicht bedürftigkeitsgeprüft wie Bürgergeld
• Sondern lebenslang garantiert für jeden Menschen
BESTsystem vollendet Grundgesetz
Verfassungsrechtliche Innovationskraft
Art. 1-3 GG werden durch konkrete Lebenswirklichkeit gefüllt:
• Würde wird praktisch erlebbar durch finanzielle Unabhängigkeit
• Gleichheit wird systematisch realisiert durch identische Regeln
• Teilhabe wird lebenslang ermöglicht durch BESTbudget Komponenten
Historische Dimension
178 Jahre nach den “Grundrechten des deutschen Volkes” (1848) erreichen Menschenrechte ihre praktische Vollendung - nicht mehr nur auf dem Papier, sondern in der Lebenswirklichkeit jedes BESTbürgers!
Systemische Bewertung
Diese Grundrechts-Trias ist verfassungsrechtlich, völkerrechtlich und systemisch perfekt!
Sie bildet das solideste Fundament, das je für praktische Menschenrechte geschaffen wurde!
Das BESTsystem macht aus abstrakten Verfassungsartikeln konkrete Lebenswirklichkeit!
BESTsystem - Von abstrakten Verfassungsartikeln zur konkreten Lebenswirklichkeit:
• Würde wird durch BE praktisch erlebbar
• Gleichheit wird durch systemische Fairness real umsetzbar
• Gesellschaftliche-Teilhabe wird durch BESTbudget-Komponenten ermöglicht
• Wohnen wird durch BESTwohnen für jeden verfügbar
Von formalen Rechten zu substantieller Lebenswirklichkeit
Das Grundgesetz wird um den bereits ratifizierten Artikel 11 UN-Sozialpakt verbindlich ergänzt.
Dadurch wird jedem BESTbürger das bislang nur versprochene völkerrechtliche Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum garantiert und vervollständigt so auch die verfassungsrechtliche Demokratietransformation zur BESTdemokratie!