BESTsystem.de erweitert sich - auch dank eurer Hilfe - kontinuierlich um weitere Inhalte und Detailkonzepte.
Die schiere Komplexität des BESTsystem ist Ausdruck seiner systemischen Ganzheitlichkeit und bedarf mehrerer Lese- oder Hördurchgänge - eine KI benötigt ein gutes Dutzend. Erst durch das bewusste Verknüpfen aller Systemelemente offenbart sich die inhärente Eleganz, wie sich "beinahe mystisch" alles einander bedingt. Wer sich auf diese intellektuelle Investition einlässt, erkennt, wie scheinbare Widersprüche in einer höheren Synthese aufgelöst werden und warum Demokratiereparaturen sowie inkrementelle Reformen strukturell an ihre Grenzen stoßen und zu weiterem Scheitern verurteilt sind.
Detailkonzept: BESTbürger in der BESTdemokratie


BESTbürger: Deutsche Staatsbürger - unabhängig vom soziodemografischen oder ökonomischen Status und gleich welcher Identitäts-, Gesundheits- oder Wesensmerkmale - erhalten durch das BESTsystem in allen Lebensphasen, Lebenslagen und Lebensbereichen eine spürbare Verbesserung ihrer individuellen Lebenssituation und bestimmen zum Beispiel selbst wann bzw. ob sie überhaupt in Ruhestand gehen und müssen sich auch nicht mehr mit Steuererklärungen oder überbordender Bürokratie herumschlagen.

Das BESTsystem garantiert ihnen ein lebenslanges Grundrecht auf eine gleichwertige Lebensführung in souveräner Selbstbestimmung sowie eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe – Verbunden mit einer tatsächlich real erfahrbaren - respektierten sowie akzeptierten - Würde, Freiheit und Gleichheit in der BESTdemokratie.

BESTbürger bekennen sich zum Grundgesetz und erhalten überdies ein grundgesetzverankertes erweitertes Persönlichkeitsrecht am „Eigenen Gesicht, Stimme und Körper“ (Dänemark-Urheberrecht), das Anrecht auf eine „Nachhaltige Umwelt“ (IGH-Gutachten) und das „Recht auf angemessenen Wohnraum“ (UN-Menschenrecht nach Artikel 11 UN-Sozialpakt).
Zudem wird für jüdische BESTbürger der verfassungsrechtlich verankerte Schutz jüdischen Lebens im Grundgesetz kodifiziert.


Definition
Unabhängig vom soziodemografischen oder ökonomischen Status und gleich welcher Identitäts-, Gesundheits- oder Wesensmerkmale:
Diese Formulierung erfasst (sofern Rechts- und Verfassungskonform - Rechtsstaatlichkeits- und Grundgesetzwahrend) sämtliche relevanten menschlichen Merkmale und Eigenschaften, die als Grundlage für Diskriminierung, Benachteiligung oder ungleiche Behandlung dienen können. Sie umfasst sowohl die im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Kategorien als auch darüber hinausgehende sozial relevante Unterscheidungsmerkmale im BESTsystem – Gewährleistet die vollständige Inklusion aller BESTbürger in der deliberativ-resilienten BESTgemeinschaft.

Soziodemografische Merkmale
Beschreiben objektive, messbare Eigenschaften von Personen, die ihre gesellschaftliche Position und Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen charakterisieren:
• Alter: Biologisches Lebensalter in allen Entwicklungsphasen (Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter, Alter), einschließlich altersspezifischer Lebenserfahrungen und gesellschaftlicher Zuschreibungen
• Geschlecht: Biologisches und rechtliches Geschlecht (männlich, weiblich, divers), einschließlich intersexueller Variationen und rechtskonformer Geschlechtsanpassungen
• Ethnische Herkunft: Kulturelle, sprachliche und nationale Zugehörigkeit, Abstammung, Hautfarbe, regionale Herkunft, Migrationshintergrund, ursprüngliche Staatsangehörigkeit und damit verbundene kulturelle Praktiken
• Bildungsstand: Formale Bildungsabschlüsse, Qualifikationen, berufliche Ausbildung, akademische Grade und lebenslanges Lernen – BESTbildung
• Familienstand: Rechtlicher und sozialer Status bezüglich Partnerschaft/Familie (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, in Lebenspartnerschaft lebend)
• Haushaltszusammensetzung: Anzahl der Haushaltsmitglieder, Kinder, Mehrgenerationenhaushalte, Alleinerziehende
• Geografische Herkunft: Regionale Zugehörigkeit, Stadt-Land-Unterschiede, räumliche Mobilität – BESTmobil

Ökonomische Merkmale
Beschreiben die materielle und finanzielle Situation von Personen sowie ihre Position im wirtschaftlichen BESTsystem:
• Einkommen: Höhe und Quelle des Einkommens neben BE (Erwerbseinkommen, Kapitalerträge, Sozialleistungen, Renten), Einkommensstabilität
• Vermögen: Besitz von Immobilien, Kapitalanlagen, Erbschaften, Verschuldung, finanzielle Rücklagen
• Berufliche Stellung: Hierarchische Position, Führungsverantwortung, Selbstständigkeit vs. Angestelltenverhältnis, Arbeitsplatzsicherheit
• Soziale Schicht: Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Schichten (Mittelschicht, Oberschicht – Unterschicht durch BESTbudget faktisch ausgemerzt) basierend auf sozioökonomischen Indikatoren
• Wirtschaftliche Teilhabe: Zugang zu Märkten, Finanzdienstleistungen, Konsummöglichkeiten, wirtschaftliche Handlungsspielräume

Identitätsmerkmale
Beschreiben die selbstbestimmte und gesellschaftlich zugeschriebene Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen sowie die individuelle Selbstwahrnehmung und -definition:
• Sexuelle Orientierung: Richtung der emotionalen, romantischen und/oder sexuellen Anziehung (heterosexuell, homosexuell, bisexuell, pansexuell, asexuell, queer)
• Geschlechtsidentität: Persönliche Identifikation mit einem Geschlecht, unabhängig vom biologischen Geschlecht (cisgender, transgender, nicht-binär, genderfluid)
• Religionszugehörigkeit: Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften, spirituelle Überzeugungen, Weltanschauungen, Atheismus, Agnostizismus
• Kulturelle Identität: Identifikation mit kulturellen Gruppen, Traditionen, Sprachen, rechtskonforme kulturellen Praktiken - die über ethnische Herkunft hinausgehen können
• Politische Überzeugung: Weltanschauliche und politische Orientierung, Wertvorstellungen, gesellschaftliche Einstellungen
• Zugehörigkeit zu Subkulturen: Identifikation mit spezifischen gesellschaftlichen Gruppierungen, Lebensstilen, Szenen

Gesundheitsmerkmale
Beschreiben den körperlichen, geistigen und seelischen Zustand von BESTbürgern sowie gesundheitsbezogene Eigenschaften – BESTgesundheit:
• Behinderung bzw. Handikap: Körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe behindern können
• Chronische Krankheiten: Langfristige Gesundheitszustände, die einer kontinuierlichen medizinischen Betreuung bedürfen (Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der gleichen)
• Psychische Gesundheit: Seelische Verfassung, psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen und der gleichen), emotionales Wohlbefinden
• Neurodiversität: Neurologische Variationen (Autismus-Spektrum, ADHS, Legasthenie und der gleichen), die alternative Denkweisen und Wahrnehmungen repräsentieren
• Suchterkrankungen: Abhängigkeitserkrankungen, Suchtproblematiken und deren gesellschaftliche Stigmatisierung
• Körperliche Konstitution: Körpergröße, Gewicht, körperliche Fitness, Erscheinungsbild, soweit diskriminierungsrelevant

Wesensmerkmale
Bezeichnen die individuellen psychologischen Eigenschaften, Charakterzüge und Persönlichkeitsaspekte eines BESTbürgers:
• Persönlichkeitseigenschaften: Die »Big Five« der Persönlichkeitspsychologie (Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Extraversion, Verträglichkeit, Neurotizismus) sowie weitere charakterliche Eigenschaften
• Temperament: Grundlegende Verhaltensneigungen, emotionale Reaktionsmuster, Aktivitätsniveau, soziale Responsivität
• Kognitive Fähigkeiten: Intelligenz, Lernfähigkeit, Kreativität, analytisches Denken, Problemlösungskompetenzen
• Soziale Kompetenzen: Empathiefähigkeit, Kommunikationsstil, Teamfähigkeit, Führungsqualitäten, Konfliktverhalten
• Emotionale Eigenschaften: Emotionale Intelligenz, Resilienz, Stressresistenz, emotionale Stabilität
• Wertorientierung: Persönliche Werte, Prioritäten, Lebensziele, ethische Grundhaltungen, soweit sie die Persönlichkeit prägen

Rechtlicher und gesellschaftlicher Kontext
Diese umfassende Kategorisierung geht über die im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) explizit geschützten sechs Merkmale hinaus und erfasst das gesamte Spektrum möglicher Diskriminierungsgrundlagen.
Sie dient der vollständigen Inklusion aller BESTbürger in der deliberativ-resilienten BESTgemeinschaft, unabhängig von jeglichen Unterschieden, und folgt dem Prinzip der universellen Menschenwürde und Gleichberechtigung und ist integraler Bestandteil der BESTdemokratie.
Die Formulierung ist darauf ausgelegt, sowohl gegenwärtige als auch zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen und Erkenntnisse über menschliche Vielfalt zu erfassen, ohne dass eine kontinuierliche Anpassung oder Erweiterung der Auflistung erforderlich wird.
Die Bezeichnung BESTbürger und weitere Begriffe sind bewusst nicht-stigmatisierend und ersetzen klassische Zuschreibungen wie "Leistungsbezieher oder Sozialhilfeempfänger".



Deliberativ-resiliente BESTgemeinschaft: Die durch Diskurs gestärkte und krisenresistente Gesamtheit aller BESTbürger, die durch gemeinsame Beratung und Widerstandsfähigkeit die BESTdemokratie trägt und weiterentwickelt.
Einfache transparente Regeln und eine ganzheitliche Systemische-Fairness erschafft durch nahezu identische Bedingungen gleiche Startchancen im BESTsystem - "alles ist für alle" möglich – Dank BESTbudget und persönlichem Fleiß vom "Tellerwäscher zum Restaurantbesitzer" wird real für BESTbürger
BESTbürger werden zufällig in BESTräte gewählt und müssen sich von daher bereits sehr früh mit politischen Themen beschäftigen – Mittbestimmung ist obligatorisch und Politikverdrossenheit beseitigt in der BESTdemokratie



BESTdemokratie: Moderne zukunftsfähige Demokratie in transformativer Autogenese, mit offener Identität und deliberativer Verankerung – Basisdemokratisch durch Losverfahren gewählte BESTräte als partizipative Bürgergremien stärken die junge Demokratieform von der Basis her und ermöglichen so die deliberativ-resiliente BESTgemeinschaft.

Die noch junge Demokratieform versteht sich nach dem »Big Bang«* im systemisch ganzheitlichen BESTsystem als zukunftsorientierter moderner Demokratietempel mit einem soliden vertrauensbildenden Fundament, einem verlässlichen sich selbst tragenden Unterbau, zahlreichen sich permanent wandelnden aber dennoch ausbalancierten Säulen und vier massiven Grundpfeilern, die ein beschützendes transparentes Dach tragen – Ein stabiler, bewahrender Gebäudekomplex, der nach allen Seiten offen ist und die deliberativ-resiliente BESTgemeinschaft beherbergt.

*(Demokratietransformation – Metapher der bestehenden altersschwachen Demokratie: Eine Uralte Holzbrücke, die früher problemlos Pferdedroschken und Ochsenkarren tragen konnte und unter dem heutigen Schwerlastverkehr ächzend zu wanken beginnt, sich zersetzt und letztlich zusammenbricht.


Definition
Moderne zukunftsfähige Demokratie in transformativer Autogenese, mit offener Identität und deliberativer Verankerung:
Diese Leistungsbeschreibung der BESTdemokratie wurde vom BESTteam kreiert und einer Leistungsfähigen KI im Anschluss definiert – Eine moderne zukunftsfähige Demokratie in transformativer Autogenese, mit offener Identität und deliberativer Verankerung bezeichnet ein hochkomplexes theoretisches Konzept, das verschiedene politikwissenschaftliche, soziologische und philosophische Dimensionen miteinander verbindet.

Moderne zukunftsfähige Demokratie
Diese Formulierung kann folgendermaßen präzise definiert werden:
Eine moderne zukunftsfähige Demokratie zeichnet sich durch ihre Fähigkeit zur Bewältigung langfristiger Herausforderungen aus, ohne dabei ihre demokratischen Grundprinzipien zu gefährden.

Sie geht über die reine repräsentative Demokratie hinaus und umfasst:
• Adaptionsfähigkeit: Die Fähigkeit, sich an veränderte gesellschaftliche Bedingungen anzupassen, ohne die demokratischen Kernwerte zu verlieren
• Antizipationsfähigkeit: Proaktive Problemlösung statt reaktivem Krisenmanagement
• Partizipative Erweiterung: Integration neuer Beteiligungsformen jenseits klassischer Wahlverfahren
• Resilienz: Widerstandsfähigkeit gegenüber disruptiven Veränderungen bei gleichzeitiger Transformationsfähigkeit

Transformative Autogenese
Transformative Autogenese beschreibt einen operativen Modus der Strukturtransformation bei gleichzeitiger Strukturerhaltung.
Im demokratischen Kontext bedeutet dies:
• Selbsterzeugende Erneuerung: Die Demokratie erneuert sich aus eigenen Kräften heraus, ohne externe Intervention
• Prozessuale Identität: Der “Kern” der Demokratie liegt nicht in festen Strukturen, sondern in der Dynamik ihrer Veränderung
• Kontinuität durch Wandel: Bestandserhaltung erfolgt gerade durch Transformation und nicht trotz ihrer
• Nicht-lineare Entwicklung: Die demokratische Entwicklung folgt keinem vorhersagbaren Pfad, sondern entsteht aus der Interaktion verschiedener gesellschaftlicher Kräfte

Offene Identität
Offene Identität steht im Gegensatz zu geschlossenen, essentialistischen Identitätskonzepten und charakterisiert sich durch:
• Prozessualität: Identität als dynamischer Prozess statt als fester Zustand
• Hybridität: Möglichkeit multipler, sich überlappender Identitäten
• Reflexivität: Kontinuierliche Identitätsarbeit und Selbstreflexion
• Inklusivität: Öffnung gegenüber neuen Identitätsentwürfen und gesellschaftlicher Vielfalt

Im demokratischen Kontext bedeutet offene Identität die Abkehr von homogenen Vorstellungen der Staatsbürgerschaft zugunsten einer pluralistischen Demokratie, die verschiedene Identitäten und Lebensentwürfe gleichberechtigt anerkennt.

Deliberative Verankerung
Deliberative Verankerung beschreibt die strukturelle Einbettung diskursiver Entscheidungsprozesse in das demokratische System:
• Diskursive Legitimation: Politische Entscheidungen erhalten ihre Legitimität durch öffentliche Beratung und Argumentationsaustausch
• Vernunftorientierung: Das “bessere Argument” soll sich durchsetzen, nicht Macht oder Mehrheitsverhältnisse allein
• Inklusive Partizipation: Alle Betroffenen sollen gleichberechtigt an der Deliberation teilnehmen können
• Institutionelle Verankerung: Deliberative Verfahren werden dauerhaft in politische Entscheidungsprozesse integriert

Synthese der Begriffe
Die Gesamtformulierung beschreibt ein demokratisches System, das:
1. Zukunftsfähigkeit durch transformative Selbsterneuerung gewährleistet

2. Identitätspolitische Konflikte durch offene, prozessuale Identitätskonzepte überwindet

3. Legitimität durch kontinuierliche diskursive Verfahren erzeugt

4. Stabilität durch permanente Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen sichert

Moderne zukunftsfähige Demokratie in transformativer Autogenese, mit offener Identität und deliberativer Verankerung
Diese Demokratieform wäre charakterisiert durch:
• Permanente Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerräten, deliberativen Verfahren und partizipativen Entscheidungsprozessen – BESTräte
• Flexible institutionelle Strukturen, die sich kontinuierlich an neue Herausforderungen anpassen – BESTbudget
• Pluralistische Identitätskonzepte, die verschiedene gesellschaftliche Gruppen einbinden, ohne essentialistische Abgrenzungen zu schaffen – BESTgemeinschaft
• Diskursive Legitimation politischer Entscheidungen durch kontinuierliche öffentliche Beratung – BESTbürger

Fazit
Diese Konzeption stellt eine theoretische Vision dar, die über bestehende demokratische Systeme hinausgeht und eine evolutionäre Weiterentwicklung der Demokratie hin zu größerer Partizipation, Reflexivität und Anpassungsfähigkeit beschreibt.



Anwendungshinweis
Diese Definitionen sind als Referenzdokument zu verstehen, das die wissenschaftlich fundierten Grundlagen unserer im BESTsystem verwendeten Kurzformeln darstellt. Sie kann in juristischen, akademischen, unternehmerischen oder zivilgesellschaftlichen Kontexten als Erläuterungen und Präzisierungen herangezogen werden, wo eine detaillierte Begriffsklärung erforderlich ist.
Diese Definitionen können Sie vollständig oder in Teilen verwenden, je nach Kontext und Bedarf.



Anhang
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Grundlagen und Zweck
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale deutsche Antidiskriminierungsgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht um und bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz vor Diskriminierung in Deutschland.

Gesetzesziel (§ 1 AGG)
Das AGG zielt darauf ab, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”

Geschützte Diskriminierungsmerkmale
Das AGG schützt ausdrücklich vor Diskriminierung aufgrund von sechs Merkmalen

1. Ethnischer Herkunft / Rassistische Zuschreibung:
Schutz vor Benachteiligung wegen Hautfarbe, Sprache, Dialekt, nationaler Herkunft oder Abstammung

2. Geschlecht:
Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung, einschließlich des Schutzes von Trans*- und Inter*-Personen

3. Religion / Weltanschauung:
Schutz der Religionsfreiheit und weltanschaulicher Überzeugungen, einschließlich des Rechts auf Religionslosigkeit

4. Behinderung / Chronische Krankheit:
Schutz vor Benachteiligung aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen

5. Alter:
Schutz vor Altersdiskriminierung in allen Lebensphasen, sowohl gegenüber jungen als auch älteren Menschen

6. Sexuelle Identität:
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (homo-, bi-, heterosexuell, etc.)

Anwendungsbereiche
Das AGG gilt in zwei zentralen Rechtsbereichen

Arbeitsrecht (§§ 6-18 AGG):
• Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren
• Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
• Entlohnung und Vergütung
• Beförderungen und beruflicher Aufstieg
• Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
• Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Zivilrecht (§§ 19-21 AGG):
• Vertragsabschlüsse bei Massengeschäften
• Wohnungsvermietung und Immobiliengeschäfte
• Versicherungsverträge und Bankdienstleistungen
• Gastronomie und Beherbergung
• Bildungs- und Gesundheitsdienste
• Sonstige privatrechtliche Schuldverhältnisse

Diskriminierungsformen
Das AGG unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Benachteiligung:
• Unmittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 1 AGG): Direkte, weniger günstige Behandlung einer Person aufgrund eines geschützten Merkmals
• Mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG): Scheinbar neutrale Vorschriften oder Kriterien, die bestimmte Gruppen faktisch benachteiligen
• Belästigung (§ 3 Abs. 3 AGG): Unerwünschte Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen
• Sexuelle Belästigung (§ 3 Abs. 4 AGG): Unerwünschtes sexualbezogenes Verhalten
• Anweisung zur Benachteiligung (§ 3 Abs. 5 AGG): Aufforderung zur Diskriminierung anderer Personen

Rechtsfolgen und Ansprüche
Bei Verstößen gegen das AGG entstehen verschiedene Rechtsansprüche
Für Betroffene:
• Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber (§ 13 AGG)
• Leistungsverweigerungsrecht bei zivilrechtlichen Geschäften (§ 14 AGG)
• Schadensersatzanspruch für materielle Schäden (§ 15 Abs. 1 AGG)
• Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden (§ 15 Abs. 2 AGG)
• Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung (§ 21 AGG)

Wichtige Fristen:
• Entschädigungsansprüche: Geltendmachung innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis der Benachteiligung
• Schadensersatzansprüche: Verjährung nach 8 Jahren

Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber haben umfassende Präventions- und Schutzpflichten:
• Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung
• Einrichtung interner Beschwerdestellen
• Schulung und Sensibilisierung der Belegschaft
• Angemessene Sanktionen bei Verstößen (bis hin zur Kündigung)
• Information der Beschäftigten über ihre Rechte

Bedeutung und Grenzen
Das AGG stellt einen wichtigen Baustein im deutschen Antidiskriminierungsrecht dar, weist jedoch auch Grenzen auf
Stärken:
• Umfassender Schutz in wichtigen Lebensbereichen
• Klare Rechtsansprüche für Betroffene
• Präventive Wirkung durch Arbeitgeberpflichten
• Harmonisierung mit europäischem Recht

Grenzen:
• Begrenzte Anwendungsbereiche (kein Schutz in allen Lebensbereichen)
• Rechtfertigungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbestände
• Beweislastprobleme in der Rechtspraxis
• Keine Verbandsklagerechte

Rechtliche Einordnung
Das AGG ergänzt den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (Art. 3 GG) um konkrete einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und Durchsetzungsmechanismen. Es steht in engem Zusammenhang mit weiteren antidiskriminierungsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen (z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch).

Entwicklungsperspektiven
Das AGG wird kontinuierlich durch Rechtsprechung und gesellschaftliche Diskussion weiterentwickelt. Aktuelle Reformdiskussionen betreffen insbesondere:
• Erweiterung der Anwendungsbereiche
• Aufnahme weiterer Diskriminierungsmerkmale
• Stärkung der Durchsetzungsmechanismen
• Einführung von Verbandsklagerechten

Fazit
Das AGG bildet das Fundament des deutschen Antidiskriminierungsrechts und schützt Menschen in wichtigen Lebensbereichen vor Benachteiligung. Es konkretisiert den Verfassungsauftrag der Gleichbehandlung und trägt zur Verwirklichung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft bei.
Rechtsstand: 23. Mai 2022 | BGBl. I S. 1897 (14. August 2006)